Selbsterfahrung

Der Begriff der „Selbsterfahrung“ ist weder gesetzlich noch im Bereich der psychotherapeutischen und psychologischen Paradigmen genau definiert, weshalb ich allen Interessierten lediglich meine persönliche Anschauung dieses Begriffes und einen Vorschlag für dessen Umsetzung anbieten kann. Selbsterfahrung stellt sich in meiner Anschauungsweise als eine Entwicklung dar, in  welcher sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in einem geschützten Rahmen gegenseitiger Offenheit und des Vertrauens mit der Struktur ihrer Persönlichkeit, dem sich daraus ergebenden Selbstbild und dem Bild befassen sollten, welches diese dann in den Augen Anderer zeichnen. Sie können Ihre Selbsterfahrung im Einzelsetting oder als Gruppe absolvieren. Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten, Selbsterfahrungseinheiten zu gestalten, mir persönlich ist es ein Anliegen, Möglichkeiten zu schaffen, um 2 von einander trennscharf abzugrenzende Herangehensweisen im Rahmen meiner Gruppen-Selbsterfahrungsseminare anbieten zu können. Als Gruppe obliegt Ihnen die freie Entscheidung, ob Sie alle 2 Wege kennen lernen möchten oder nur einen oder davon und wie viel Zeit Sie den gewählten Herangehensweisen im Rahmen eines üblicherweise 10 Einheiten umfassenden Seminartages einräumen möchten.

Im Folgenden stelle ich nun kurz den von mir angebotenen psychologisch/psychotherapeutischen und den gruppendynamischen Zugang zur Selbsterfahrung dar:

  • Der psychologisch/psychotherapeutische Zugang zur Selbsterfahrung ist vor allem verhaltenstherapeutisch und hypnosetherapeutisch geprägt und beinhaltet ein Kennenlernen der Werkzeuge dieser beiden Therapierichtungen.
  • Der gruppendynamische Zugang zur Selbsterfahrung fokussiert sich auf die Effekte, welche sich für den einzelnen Teilnehmer im Rahmen von menschlichen Gruppen ergeben und welchen Gesetzmäßigkeiten diese unterliegen.

Gesetzliche Bestimmungen

Im österreichischen Psychologengesetz von 2013 wie auch im Psychotherapeutengesetz von 1990 wird den Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen in Ausbildung und den Teilnehmern des psychotherapeutischen Propädeutikums für die Listung im Gesundheitsministerium bzw. der Zulassung zum Fachspezifikum ein gewisses Maß an Selbsterfahrung vorgegeben.

Für Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen zum Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen ist die Regelung zur Selbsterfahrung die Gleiche und lautet wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3.:

„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des psychotherapeutischen Propädeutikums lautet die gesetzliche Regelung wie folgt, siehe Psychotherapeigesetz 1990, §3. (2) 1.:

„… Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in der Dauer von zumindest 50 Stunden“.

Anmeldung und Procedere:

Ich bitte Sie, sich als Gruppe bei mir anzumelden. Bestimmen Sie bitte eine Kontaktperson, mit welcher ich dann die Termine vereinbare. Die Gruppen finden meist am Wochenende in meiner Ordination in der Kolschitzkygasse 7/2, 1040 Wien, leicht erreichbar via U1 Südtirolerplatz statt, wahlweise auch ab 20 Uhr unter der Woche. Die Gruppengröße sollte zwischen 5 und 8 Teilnehmer umfassen. Größere Gruppen stellen an und für sich kein Problem dar, es müsste dann aber ein Seminarraum angemietet werden.

Supervision

Das Ziel der Supervision in meinem Verständnis soll es sein, durch den offenen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine umfassendere Sichtweise auf Ihre Arbeit mit Patienten im multiprofessionellen Team zu erlangen. In diesem Rahmen soll es möglich werden, sich mit Effekten der Übertragung und vor allem jenen der Gegenübertragung zu befassen und wahrnehmen zu können, inwieweit ihre eigene Persönlichkeit wie auch ihre privaten wie beruflichen Erfahrungen den klinischen Blick mit prägen. Da Sie Ihre Fälle in einem systematisierten Setting bearbeiten können, sollte sich ein Überblick einstellen, im Rahmen dessen Sie sich über Ihre eigenen Therapieziele, jene des Patienten und den Möglichkeiten und Anforderungen Ihrer Institution Klarheit gewinnen können.

Gesetzliche Bestimmungen

Das Psychologengesetz von 2013 wie auch das Psychotherapiegesetz von 1990 schreibt allen Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen in Ausbildung wie auch allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen des psychotherapeutischen Propädeutikums ein gewisses Ausmaß an Supervisionsstunden für die Listung im Gesundheitsministerium wie auch für die Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum vor. Im speziellen lauten die Anforderungen:

Für Klinische Psychologen in Ausbildung gilt das Psychologengesetz 2013, §24. (1) 2.:

„…eine die Tätigkeit gemäß Abs. 1 begleitende gleichzeitige Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten, die an Hand konkreter dokumentierter Fallbeispiele eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleistet, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind“.

Für Gesundheitspsychologen in Ausbildung gilt das Psychologengesetz 2013, §15. (1) 2.

„…eine die Tätigkeit gemäß Abs. 1 begleitende gleichzeitige Fallsupervision im Rahmen eines formalen Settings in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten, die an Hand konkreter dokumentierter Fallbeispiele eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleistet, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind“.

Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen des psychotherapeutischen Propädeutikums gilt das Psychotherapiegesetz 1990, §6. (1) 4.:

„… psychotherapeutische Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in der Dauer von zumindest 600 Stunden, die unter begleitender Supervision in der Dauer von zumindest 120 Stunden zu erfolgen hat“.

Anmeldung und Procedere:

Ich bitte Sie, sich als Gruppe bei mir anzumelden. Bestimmen Sie bitte eine Kontaktperson, mit welcher ich dann die Termine vereinbare. Die Gruppen finden meist am Wochenende in meiner Ordination in der Kolschitzkygasse 7/2, 1040 Wien, leicht erreichbar via U1 Südtirolerplatz statt, wahlweise auch ab 20 Uhr unter der Woche. Die Gruppengröße sollte zwischen 5 und 8 Teilnehmer umfassen. Größere Gruppen stellen an und für sich kein Problem dar, es müsste dann aber ein Seminarraum angemietet werden.